Guten Morgen,
nochmal zum Verständnis: ich wollte nur darauf hinweisen, daß aktuell in der Größe 215R14C 112/110 keine Winterreifen mit z.Z. gültiger Kennzeichnung, lieferbar sind.
Auf meinem Arnold sind seit 3 Jahren und 2 Monaten Toyo H09 mit M+S und Schneeflockenpiktogramm montiert und bin mit diesen Reifen sehr zufrieden.
Auserdem besitze ich noch einen Satz 15Zoll Stahlfelgen für unseren Mercedes T1.
Ich finde es nur sehr bedenklich, wenn manchmal eine Verwendung von Sommerreifen im Winter schon fast empfohlen wird, aus welchen Gründen auch immer.
Schneeketten sind in Deutschland und Östereich nur bei geschlossener oder fast geschlossener Schneedecke zulässig es gibt aber noch mehr Witterungen ( Eis und Reifglätte ) bei denen vom Gesetzgeber passende Bereifung vorgeschrieben wird.
Sich über die geltenden Vorschriften zu informieren gehört zu den Pflichten jedes Kraftfahrers - denn nach einem alten Sprichwort : Unwissenheit schütz nicht vor Strafe.
Nach kurzer Recherche habe ich noch folgendes im Netz gefunden:
Wer zahlt bei Unfällen mit Sommerreifen im Winter?
Erstellt am 10.12.2012
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Wer im Winter mit Sommerreifen am Straßenverkehr teilnimmt, geht ein hohes Risiko ein. Durch die Beschaffenheit und Zusammensetzung der Sommerreifen sind sie für die Witterungsbedingungen im Winter nicht geeignet. Bei einem Unfall mit Sommerreifen kommen auf den Fahrer je nach Fall große Probleme zu.
Unfälle mit Sommerreifen
Wer mit falscher Bereifung am Straßenverkehr teilnimmt und deshalb einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Kaskoversicherung die Zahlung entweder völlig oder teilweise verweigert. Der Schaden des Unfallopfers wird von der Kfz-Haftpflichtversicherung allerdings auch bei falscher Bereifung übernommen.
Fuhr der Geschädigte bei einem Unfall verbotenerweise Sommerreifen, kann es zu einer Mithaftung seinerseits kommen. Selbst wenn der Unfallgegner schuld an dem Unfall hat! Das ist so geregelt, weil der Geschädigte die regelmäßige Betriebsgefahr damit erhöht, die durch das Führen seines Fahrzeuges entsteht.
Bußgelder
Wird ein Verkehrsteilnehmer mit falscher Bereifung erwischt, ist ein Bußgeld von 40 Euro fällig und die Eintragung von einem Punkt in Flensburg folgt. Wenn der Straßenverkehr behindert wird, steigt das fällige Bußgeld auf 80 Euro und ein Punkt in Flensburg wird eingetragen.
Die Änderung der Straßenverkehrsordnung vom 4. Dezember 2010
Seit dem 4. Dezember 2010 wurde die Straßenverkehrsordnung hinsichtlich der Winterreifenpflicht maßgeblich geändert. Das verabschiedete Gesetz besagt, dass bei Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte, Glatteis, Schneematsch und Schneeglätte M+S Reifen Pflicht sind. Es besteht quasi ein Verbot für die Nutzung von Sommerreifen bei den genannten Wetterverhältnissen. Das Gesetz betrifft Auto-, Motorad-, Bus- und Lkw-Fahrer.
M+S steht für Matsch und Schnee. Es gibt diese Reifenart als Ganzjahres- und Winterreifen. Wichtig ist, dass die Reifen die Kennzeichnung M+S auf dem Reifenprofil tragen. Die Kennzeichnung bestätigt, dass der Reifen bei Matsch und Schnee die notwendige Haftung gewährleistet. Natürlich muss die vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern gegeben sein.
Keine Winterreifenpflicht für bestimmten Zeitraum
Bis heute gibt es keine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum. Das bedeutet für Straßenverkehrsteilnehmer, dass die M+S Reifen nur bei den oben beschriebenen Wetterverhältnissen genutzt werden müssen.
Empfehlung
Grundsätzlich ist das Fahren mit Sommerreifen im Winter unverantwortlich und riskant. Verkehrsteilnehmer gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Jeder sollte sich dessen bewusst sein und frühzeitig auf Winterreifen wechseln. Empfehlenswert ist die M+S Reifen-Nutzung von Oktober bis Ostern.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-z ... 35563.html
MfG
Markus